Seit dem 1. Januar 2006 gelten in ganz Europa neue Hygienevorschriften Die Verordnungen enthalten die hygienischen Anforderungen an den Betrieb, die Arbeits- und Personalhygiene u.a. und gelten für alle Betriebe in der Europäischen Gemeinschaft. Grundsätzlich ist der Betrieb selbst für die Einhaltungen der Vorschriften verantwortlich; vorgeschrieben sind deshalb Eigenkontrollen, HACCP, Schulungen und deren Dokumentation.
Seit dem 18. Oktober 2009 besitzt die KKD Catering Gesellschaft-Duisburg ein weiteres Qualitätsmerkmal: Die EU Zulassung 853/2004. Damit wird bescheinigt, dass der Umgang mit Lebensmitteln, die mit besonderen Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden sind (z. B. Fleisch) außerordentlich exakt und hygienisch einwandfrei ist.

„Wie fit ist Deine Lunge?“ Das können Kinder, Jugendliche und deren Eltern am 11. September 2010, von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Kinderklinik im St. Johannes-Hospital herausfinden.
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Über 25 Bilder in ausdrucksstarken und satten Farben hängen bis Ende November in der Tagesklinik für psychisch kranke Menschen. Erdal Ünal stellt ...
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Von Krebs betroffene Frauen leiden meist besonders unter den unmittelbaren äußeren Folgen der Chemo- oder Strahlentherapie wie Haarausfall, Augenbrauen- und Wimpernverlust oder Hautveränderungen. Am 13. September findet daher ein Kosmetik-Seminar im St. Johannes-Hospital statt... Weiterlesen

Fortbildungsveranstaltung für Hebammen, Kinderkrankenschwestern und Ärzteam 29. September um 15 Uhr im Abteizentrum in Duisburg-Hamborn.
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- Hilfe für traumatisierte Loveparade-Besucher
- Katholisches Klinikum Duisburg versorgt 90 Patienten an den Krankenhausstandorten.