Der Antrag auf Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnahme wird durch den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst des Akutkrankenhauses gestellt. Eine Rehabilitation kann unmittelbar im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt stattfinden und dauert in der Regel drei Wochen. Vorbeugende Rehabilitationsmaßnahmen kann der Hausarzt auch bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger beantragen.

Großes Ärzte-Symposium "Kardiologie trifft Nephrologie" im Grand City Hotel in Duisburg am 10. März 2012. Programm